Sturmtief Andrea über Deutschland
Verhaltensregeln im Fall eines Unwetterschadens an Ihrem Wohngebäude oder Hausrat
- Fotografieren Sie die Schäden, bevor Sie aufräumen oder reparieren.
- Alle Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Folgeschäden wie
- das Schließen von offenen Dächern oder Fenstern
- das Auspumpen von überschwemmten Kellern usw.
können sofort ausgeführt werden.
- Die Behebung von Gebäudeschäden bis zu einer Höhe von 1.500 EUR können sofort - entweder in Eigenleistung behoben oder durch die Beauftragung von Handwerkern Ihrer Wahl - veranlasst werden.
- Melden Sie den Schaden umgehend bei uns. Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: