BGV-Schadenservice


Sturmtief Andrea über Deutschland



Verhaltensregeln im Fall eines Unwetterschadens an Ihrem Wohngebäude oder Hausrat

  • Fotografieren Sie die Schäden, bevor Sie aufräumen oder reparieren.
  • Alle Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Folgeschäden wie
    • das Schließen von offenen Dächern oder Fenstern
    • das Auspumpen von überschwemmten Kellern usw.
    können sofort ausgeführt werden.
  • Die Behebung von Gebäudeschäden bis zu einer Höhe von 1.500 EUR können sofort - entweder in Eigenleistung behoben oder durch die Beauftragung von Handwerkern Ihrer Wahl - veranlasst werden.
  • Melden Sie den Schaden umgehend bei uns. Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:






Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: service@bgv.de
Weitere Schadenmeldeformulare Schülerzusatzversicherung
Dienstreisekaskoversicherung